Möchte der behandelnde Zahnarzt eine sogenannte Wurzelkanalbehandlung durchführen, geht es in jedem Fall darum, einen bestimmten Zahn zu retten und weitere Schäden abzuwenden. Die eigentliche Ursache für die Notwendigkeit einer solchen Behandlung liegt in der Entzündung einer Zahnwurzel begründet. Eine solche Behandlung ist empfehlenswert, um den Zahn bzw. die Zahnstruktur aufrechtzuerhalten und um weitere Schritte zu vermeiden. Durch die schnelle Behandlung der Zahnwurzel kann das aufgetretene Problem meist vollständig und effizient beseitigt werden.
Ursachen einer Zahnwurzelentzündung
Doch warum entzündet sich eine Zahnwurzel überhaupt? Warum muss der Zahnarzt folglich eine Wurzelbehandlung einleiten? Die Ursache ist prinzipiell recht einfach zu verstehen. Zumeist verursachen Bakterien eine Entzündung der Zahnwurzel. Dies wiederum geschieht bevorzugt dann, wenn ein Zahn bereits an Karies erkrankt war. Nicht immer lässt sich dieser Ablauf verhindern, da auch genetische Faktoren eine besonders wichtige Rolle spielen können. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt verringern das Risiko jedoch um ein Vielfaches.
Durchführung in mehreren Sitzungen
Eine Wurzelkanalbehandlung wird zumeist in 2 oder 3 Sitzungen durchgeführt. Zu Beginn der Behandlung kann der Zahnarzt ein Röntgenbild anfertigen, um die Diagnose zu erhärten. Im Anschluss beginnt die Aufreinigung und Desinfektion des Zahns. Hierbei wird der Patient sofort Entlastung verspüren, da Druck vom kranken Zahn genommen wird. Nach der ersten Behandlung wird der Zahn nun erfolgreich verschlossen und provisorisch gefüllt. In einem nächsten Termin werden die einzelnen Wurzelkanäle mit biegsamen Feilen aufbereitet und anschließend gefüllt. Der letzte Schritt kann jedoch unter Umständen auch erst in einem dritten Termin erfolgen. Hier kommt es vor allem auch darauf an, in welchem Zustand sich der Zahn befindet.
Die Kosten
Eine klassische Wurzelkanalbehandlung wird in der Regel im vollen Umfang durch die Krankenkasse bezahlt. Hierbei geht es jedoch ausdrücklich immer um eine Standardversorgung. Wünscht der Patient eine Aufbereitung mittels Mikroskop oder eine Behandlung unter Vollnarkose, ist das meist mit Extrakosten verbunden, welche ggf. vom Patienten selbst getragen werden müssen. Dies kann man aber in einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt besprechen.
Zahnersatz nach einer Wurzelbehandlung
In weit über 50 Prozent aller Fälle benötigen die Patienten nach einer solchen Behandlung Zahnersatz. Dies sollte jedoch erst nach frühestens 6 Monaten erfolgen, damit sich der verbleibende Zahn erst einmal stabilisieren und erholen kann. Als Zahnersatz kommen zumeist Kronen oder Inlays infrage. Die Inlays stellen dabei eine Art großflächige Füllung dar. Beide Varianten werden hier in der Regel zu einem gewissen Teil von den gesetzlichen Kassen übernommen. Der Patient muss hier einen eigenen zusätzlichen Beitrag leisten, der sich jedoch in Grenzen hält. Wer diese Kosten weiter verringern will, sollte sich rechtzeitig um eine zusätzliche Versicherung in diesem Bereich kümmern. Hierbei können spezielle Behandlungen und auch der Zahnersatz mit in die Versicherung aufgenommen werden.